E-Rechnungsverarbeitung rechtssicher umsetzen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und ordnungsgemäß aufbewahren können. Die Versandpflicht folgt stufenweise bis 2028. Eine zuverlässige E-Rechnungsverarbeitung erfordert neben passenden Formaten auch geprüfte Stammdaten, feste Eingangskanäle, geregelte Freigaben und ein geeignetes Archivsystem.

Rechnungspflicht: Welche Fristen gelten?

Das Wachstumschancengesetz bildet die rechtliche Grundlage für die E-Rechnungspflicht bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern. Dabei greifen für die E-Rechnung diese Fristen:

1. Januar 2025

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das gilt unabhängig von ihrer Größe und auch für Kleinunternehmer.

31. Dezember 2026

Bis zum 31. Dezember 2026 bleiben Papierrechnungen zulässig. Einfache PDFs und andere unstrukturierte elektronische Rechnungen erfordern die Zustimmung des Empfängers.

1. Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 endet diese Übergangsregelung für Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz.

1. Januar 2028

Ab dem 1. Januar 2028 müssen grundsätzlich alle betroffenen Unternehmen E-Rechnungen versenden.

Für Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze bleiben nur noch wenige Monate, um den verpflichtenden Versand einzurichten. Ab Juli 2030 folgen durch ViDA digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU.

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung enthält Rechnungsangaben in einem strukturierten, maschinell verarbeitbaren Format. Dieses muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen oder mit ihr interoperabel sein. Die Norm definiert ein einheitliches Datenmodell für elektronische Rechnungen.
Ein gewöhnliches PDF enthält keine strukturierten Rechnungsdaten und gilt als sonstige elektronische Rechnung. In Deutschland sind drei Formate relevant:

  • XRechnung: Sämtliche Rechnungsinformationen liegen in einer XML-Datei vor.
  • ZUGFeRD: Ein PDF enthält einen eingebetteten XML-Datensatz. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.
  • EDI: Das Format bleibt zulässig, wenn sich alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben vollständig und richtig extrahieren lassen.
    Bei ZUGFeRD ist der XML-Datensatz maßgeblich. Unternehmen müssen deshalb sicherstellen, dass XML und PDF inhaltlich übereinstimmen. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze sind von der Formatvorgabe ausgenommen.
Person scannt QR-Code auf einem Bildschirm für die E-Rechnungsverarbeitung bei IBS ITsolutions

Kleinunternehmer und E-Rechnung

Das Thema Kleinunternehmer E-Rechnung betrifft vor allem den Empfang. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen. Sie müssen eingehende E-Rechnungen jedoch empfangen und ordnungsgemäß aufbewahren können. Die allgemeinen Pflichten zur Rechnungsstellung und Archivierung bleiben bestehen.

Was müssen Unternehmen konkret umsetzen?

Unternehmen sollten ihre Prozesse vom Rechnungseingang bis zur Archivierung untersuchen und feste Verantwortlichkeiten definieren.

Rechnungseingang organisieren

Für eingehende E-Rechnungen sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Einen einheitlichen Eingangskanal festlegen

Dateien technisch und inhaltlich prüfen

Eine lesbare Darstellung für Prüfung und Freigabe bereitstellen

Strukturierte Daten an Buchhaltung und Rechnungsprüfung übertragen

Abläufe für Korrekturen und Zurückweisungen definieren

Den Originaldatensatz unverändert archivieren

Unternehmen sollten jede E-Rechnung validieren. Eine technische Prüfung kontrolliert Format, XML-Struktur und Pflichtfelder. Die fachliche Prüfung umfasst Beträge, Steuersätze, Leistungsangaben, Bestellbezüge und Zahlungskonditionen. Fehlerhafte Angaben können den Vorsteuerabzug gefährden. Dieser bezeichnet das Recht eines Unternehmens, die berechnete Umsatzsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Eine fehlgeschlagene technische Prüfung schließt dieses Recht nicht automatisch aus.

Rechnungsausgang vorbereiten

Unternehmen müssen Rechnungen normkonform im führenden System erzeugen, sämtliche Pflichtangaben vollständig und korrekt darin erfassen sowie vereinbarte Übertragungswege berücksichtigen. Zudem sollten sie Kundenanforderungen im Rechnungssystem hinterlegen, den Versand dokumentieren und den Originaldatensatz archivieren.

Mitarbeiterin bearbeitet Rechnungen am Büroarbeitsplatz im Bereich Rechnungsausgang bei IBS ITsolutions
Mann vor virtuellem Hologramm-Screen mit Ordnern zur revisionssicheren Archivierung bei IBS ITsolutions

Revisionssichere Archivierung gewährleisten

Für eine revisionssichere Archivierung müssen Unternehmen den strukturierten Originaldatensatz unversehrt aufbewahren. Ein Ansichts-PDF ersetzt bei einer XRechnung die XML-Datei nicht. Die umsatzsteuerliche Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich acht Jahre. Das Archiv muss Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit gewährleisten.

Automatisierte Rechnungsverarbeitung mit IBS Invoice umsetzen

IBS Invoice ermöglicht die Erstellung, Verarbeitung und Überwachung elektronischer Dokumente. Abhängig von System und Konfiguration kann Rechnungsdaten mit Bestellungen, Wareneingängen und Stammdaten abgleichen. Eine automatisierte Rechnungsverarbeitung vermeidet das vorherige Auslesen unstrukturierter Inhalte per OCR. Unternehmen können dadurch Bearbeitungszeiten verkürzen, Fehler reduzieren und Skonto sichern. Wer seine Kreditorenbuchhaltung digitalisieren möchte, kann strukturierte Daten direkt in Prüfungs-, Freigabe- und Buchungsabläufe übernehmen.

Unternehmen sollten zunächst Zuständigkeiten, Datenquellen, Schnittstellen, Sonderfälle und Archivierungsanforderungen erfassen. Danach lassen sich Formate und Systeme fundiert festlegen.

Häufige Fragen

Rund um E-Rechungsverarbeitung

Nein. Ein gewöhnliches PDF enthält keine strukturierten Rechnungsdaten und erfüllt die gesetzlichen Formatvorgaben nicht.

Der Suchbegriff „elektronische Rechnung Pflicht“ beschreibt die gesetzliche Vorgabe zum Empfang und stufenweise auch zum Versand strukturierter elektronischer Rechnungen.

Unternehmen müssen den strukturierten Originaldatensatz unverändert aufbewahren. Ein nachträglich erzeugtes Ansichts-PDF reicht nicht aus.

Strukturierte Daten erlauben automatisierte Prüfungen, schnellere Freigaben und weniger manuelle Übertragungen. Dadurch sinken Bearbeitungsaufwand und Fehlerrisiko.

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